Katholische Kirche in Brühl

Das Dekanat Brühl und seine Kirchengemeinden

Dekanat

St. Margareta

St. Matthäus

St. Pantaleon + St. Severin

Dekanatsrat

Aktuelles im Dekanat

Vereinigungen

Impressum

links zu ...

Dekanatsrat:

# Aufgaben

# Der Vorstand

# Vorstandsmitglieder

# Aktuelles

Aufgaben

Der Dekanatsrat hat als Vertretung der Katholiken in seinem Gebiet insbesondere die Aufgaben:

a) die Entwicklungen im kommunalen, staatlichen, gesellschaftlichen und kirchlichen Leben zu beobachten und die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten;

b) Anregungen für das Wirken der Katholiken in Kirche, Staat und Gesellschaft zu geben;

c) gemeinsame Initiativen und Veranstaltungen der Katholiken seines Gebietes vorzubereiten und durchzuführen;

d) zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Lebens Stellung zu nehmen;

e) die Pfarrgemeinderäte bei der Durchführung ihrer Arbeit zu fördern sowie in Konfliktfällen seine Vermittlung anzubieten;

f) die katholischen Verbände, Organisationen und Gruppen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu beraten und ihre Arbeit aufeinander abzustimmen;

g) Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung anzubieten, zu veranlassen oder durchzuführen;

h) bei der Festlegung der Schwerpunkte und Richtlinien der pastoralen Planung mitzuwirken;

i) den Dechanten und die Geistlichen des Dekanates in pastoralen Fragen zu beraten;

j) den Bischof bei der Ernennung des Stadt- bzw. Kreisdechanten zu beraten;

k) die Vertreter oder Vertreterinnen des Dekanates in den Diözesanrat zu wählen und Beauftragte in andere Gremien zu entsenden.

| zurück |

Der Vorstand:


(1) Dem Vorstand gehören an:

der Vorsitzende oder die Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden, der zuständige Dechant, ein vom Klerus gewählter weiterer Geistlicher und bis zu acht weitete Vorstandsmitglieder.

(2) Der Vorstand wird von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden mindestens vierteljährlich einberufen. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende muß den Vorstand außerdem einberufen, wenn wenigstens drei Mitglieder oder der zu-ständige Dechant dies verlangen.

(3) Der Vorsitzende oder die Vorsitzende soll den Kreisdechanten zu den Sitzungen einladen.

(4) Der Vorsitzende oder die Vorsitzende kann die im Gebiet des Dekanatsrates wohnenden Mitglieder des Diözesanrates und des Zentralkomitees zu den Sitzungen des Vorstandes einladen.

(5) Der Vorstand bestellt einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin.

(6) Der Vorstand ist an Beschlüsse der Vollversammlung gebunden. Er entscheidet in Fragen, die nicht der Vollversammlung vorbehalten oder die zwischen den Sitzungen der Vollversammlung zu regeln sind und in allen Fragen, die ihm diese Satzung oder die Vollversammlung überträgt.

(7) Der Vorstand beruft die Mitglieder der Sachausschüsse. Zur Beratung aktueller Fragen kann der Vorstand

Ad-hoc-Ausschüsse einberufen.

(8) Ist eine Vertretung des Dekanatsrates in anderen Gremien vorgesehen, so nimmt der Vorstand die erforderlichen Benennungen vor, soweit nicht die Vollversammlung zuständig ist.

(9) Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

(10) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes oder ein Vertreter bzw. Vertreterin des Dekanatsrates im Diözesanrat vorzeitig aus, so soll die nächste Vollversammlung eine Ersatzwahl vornehmen.

| zurück |

Mitglieder des Dekanatsrates

Tel / Fax - E-Mail

Geborenes Mitglied:

Dechant Jochen Thull, Pfarrer

02232-501 61 18
thull@kath-bruehl.de

1. Vorsitzender:

Karl-Heinz Lätzsch

02232- 911773 / 93 17 74
laetschkarl@web.de

Stellvertreterin:

Josefine Körtgen

02232- 27 215
j.koertgen@web.de

Kassierer:

Norbert Krausen

02232- 45 560

Beisitzer:

Wilhelm Breidenbach

02232- 33 412

Beisitzer:

Wilhelm Gast

02232- 33 880 / 93 28 76
wilhelm.gast@t-online.de

Kassenprüfer:

Kuhl, Gilbert

02232- 24 595

Kassenprüfer:

Merten, Ralf

02232- 56 86 82
ralf.merten@t-online.de

| nach oben |